Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,645
BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60 (https://dejure.org/1962,645)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1962 - VIII C 95.60 (https://dejure.org/1962,645)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1962 - VIII C 95.60 (https://dejure.org/1962,645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RzW 1963, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Im Sinne des Urteils BVerwGE 13, 209 ist es bei dieser Entscheidung von dem eigenen Vorbringen des Klägers ausgegangen, aus dem es entnommen hat, er habe den schon vorher möglichen Antrag erst eingereicht, nachdem er von der nachträglichen Beförderung eines Arbeitskollegen Kenntnis erhalten hatte.

    Die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte, auf die sich die Revision beruft, sind im Urteil BVerwGE 13, 209 erörtert worden; neue Gesichtspunkte ergeben sich aus der Revisionsbegründung nicht.

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Der im Revisionsverfahren vorgebrachte Umstand, daß der Kläger in der Nachkriegszeit zeitweise in der sowjetisch besetzten Zone beschäftigt war, hätte sich möglicherweise nach dem Urteil BVerwGE 7, 318 zu seinem Nachteil ausgewirkt, würde jetzt aber nicht mehr bedeutsam sein (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
  • BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56

    Möglichkeit zur Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen nach § 3 Abs. 2 Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Der im Revisionsverfahren vorgebrachte Umstand, daß der Kläger in der Nachkriegszeit zeitweise in der sowjetisch besetzten Zone beschäftigt war, hätte sich möglicherweise nach dem Urteil BVerwGE 7, 318 zu seinem Nachteil ausgewirkt, würde jetzt aber nicht mehr bedeutsam sein (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
  • BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 198.59
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Durch Art. IV Nr. 1 des letztgenannten Gesetzes war den Geschädigten im Falle einer unanfechtbar gewordenen Wiedergutmachungsentscheidung ein neues Antragsrecht eingeräumt worden (BVerwGE 10, 176); zu diesem Personenkreis gehörte der Kläger.
  • BVerwG, 29.06.1960 - VIII C 61.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Der Kläger kann sich daher nicht auf das Urteil vom 29. Juni 1960 (BVerwG VIII C 61.60 -, DVBl. 1960 S. 857 = ZBR 1960 S. 394) berufen, wonach eine erneute sachliche Bescheidung eines Wiedergutmachungsanspruchs auch dann zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung führt, wenn der Antragsteller kein Recht auf eine sachliche Bescheidung hatte.
  • BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60

    Anspruch auf Wiedergutmachungsleistungen - Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Da über eine Verpflichtungsklage zu entscheiden ist, kommt es auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Verhandlung im Revisionsverfahren an (vgl. die Nachweise bei Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2. Aufl., Anm. III 2. zu § 108 VwGO, ferner das Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 - Buchholz BVerwG 310, § 137 Nr. 10 = NJW/RzW 1962 S. 230).
  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 68.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Aus Gründen der Verfahrensökonomie ist im Falle neuer Wiedergutmachungsanträge im Sinne von Art. IV Nr. 1 des Dritten Änderungsgesetzes auch darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für einen Abänderungsantrag im Sinne von Art. V Abs. 2 des Sechsten Änderungsgesetzes vorliegen (vgl. das Urteil vom 5. April 1962 - BVerwG VIII C 68.60 -); das muß auch dann gelten, wenn der erstgenannte Antrag verspätet gestellt war, ein Abänderungsantrag aber noch gestellt werden kann.
  • BVerwG, 22.08.1962 - V C 25.61

    Vorliegen eines Antrags auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung als

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
    Auf die Frage, ob im Wiedergutmachungsverfahren die nicht unverschuldete Fristversäumnis unheilbar zum Rechtsverlust führt (vgl. zum Kriegsgefangenenentschädigungsrecht: Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 25.61 -, MDR 1962 S. 927 = DVBl. 1962 S. 831), muß nicht erneut eingegangen werden.
  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 125.64

    Rechtsmittel

    Den genannten Rechtsänderungen von 1961 und 1965 wird nicht, wie nach Art. IV Abs. 1 3. ÄndG, dadurch Rechnung getragen, daß neue Anträge zu einer vollständigen Überprüfung des Wiedergutmachungsanspruchs führen; nachträglich berücksichtigt wird nur solches Vorbringen, das gemäß den Rechtsänderungen beachtlich ist (vgl. das Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -, NJW/RzW 1963 S. 286, und den Beschluß vom 14. Januar 1966 - BVerwG VIII B 38.65 -).

    Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch auf dem Gebiet des Wiedergutmachungsrechts (Urteile vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 61.60 -, DVBl. 1960 S. 857 = ZBR 1960 S. 394, und vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -, NJW/RzW 1963 S. 286).

    Eine erneute Sachprüfung ergibt sich insbesondere nicht aus den weiteren Bemerkungen im Bescheid vom 13. Juli 1962, der erste Ablehnungsbescheid sei zu Recht ergangen und neue Tatsachen oder Beweismittel lägen nicht vor; Motive, welche dem Antragsteller bei der Versagung eines Zweitbescheides mitgeteilt werden, sind nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (vgl. das Urteil BVerwG VIII C 95.60 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.1965 - VIII B 10.65

    Anspruch geschädigter Angestellter und Arbeiter auf eine Gleichstellung mit den

    Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -, NJW/RzW 1963 S. 286, wurde die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen zwecks Prüfung, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - in der durch das Sechste Änderungsgesetz vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349) geänderten Fassung -Bekanntmachung vom 24. August 1961 (BGBl. I S. 1627) - für den Kläger zu einer Rechtsverbesserung geführt habe.

    Der jetzt noch anhängige Streit wird gemäß § 144 Abs. 6 VwGO begrenzt durch die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts im Zurückverweisungsurteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -.

  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 67.66

    Gewährung von Vergünstigungen nach Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrages -

    Der im Streit befindliche Ablehnungsbescheid des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 3. Februar 1958, auf den im Berufungsurteil Bezug genommen wird, bringt nämlich damit, daß er den zweiten Wiedergutmachungsantrag für "unzulässig" erklärt, zum Ausdruck, daß in eine neue Sachprüfung nicht eingetreten werden solle, weil die Klägerin nicht ohne Verschulden gehindert gewesen sei, den Antrag fristgerecht zu stellen; der am Ende der Gründe dieses Bescheides befindliche Hinweis, die Klägerin würde auch dann erfolglos bleiben, wenn ihr Antrag rechtzeitig gestellt worden wäre, läßt nicht erkennen, daß der Klägerin der Weg zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung ihres Anspruchs eröffnet werden sollte (vgl.Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -, NJW/RzW 1963 S. 286).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 2 B 3.82

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Versäumung

    - Übrigens sind die Grundsätze, nach denen bei Anwendung des § 24 Abs. 3 Satz 2 BWGöD die Frage des Verschuldens zu beurteilen ist, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 13, 209 [213 f.], ferner z.B. Urteile vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 8 C 95.60 - [RzW 1963, 286 f.], vom 31. Januar 1963 - BVerwG 8 C 41.62 - [RzW 1963, 334 f.] und vom 29. Januar 1964 - BVerwG 8 C 330.63 - [RzW 1964, 420 f.]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68

    Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung -

    Das wird in dem schon erwähnten Urteil BVerwG VIII C 125.64 dargelegt; in dem in BVerwGE 24, 115 (117) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 125/64] nicht veröffentlichten Teil der Urteilsgründe wird unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -, NJW/RzW 1963, 286, folgendes ausgeführt: In den Änderungsgesetzen von 1961 und 1965 werde nicht, wie nach Art. IV des Dritten Änderungsgesetzes, den eingeführten Rechtsänderungen dadurch Rechnung getragen, "daß neue Anträge zu einer vollständigen Überprüfung des Wiedergutmachungsanspruchs führen"; nachträglich berücksichtigt werde "nur solches Vorbringen, das gemäß den Rechtsänderungen beachtlich ist".
  • BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 17.61

    Rechtsmittel

    Wurde der Kläger nämlich geschädigt, so gehört er wegen der bisherigen Ausschließung von der allgemeinen Wiedergutmachung und der bisherigen Unanwendbarkeit von § 31 a BWGöD (1955) zum Kreise der Geschädigten, die im Sinne von Art. V Abs. 1 des Sechsten Änderungsgesetzes "erstmalig" Wiedergutmachungsrechte geltend machen können; sein schon vorliegender Wiedergutmachungsantrag wird im bereits anhängigen Verfahren wie ein neuer Wiedergutmachungsantrag im Sinne von Art. V des Sechsten Änderungsgesetzes behandelt (vgl. das Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -).
  • BVerwG, 22.01.1968 - VIII B 179.67

    Anspruch auf Ausweis C für Sowjetzonenflüchtlinge wegen Zerstörung oder

    Der Kläger hatte daher Anspruch nicht auf eine vollständige, sondern nur auf eine partielle Überprüfung seines Begehrens im Rahmen der eingetretenen Rechtsänderung (vgl. das eine Änderung des Bundeswiedergutmachungsgesetzes betreffende Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -, NJW/RzW 1963 S. 286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht